Preise & Tarife

Preise & Tarife

Preise & Tarife

 

Damit die Leistungen der Spitex Ostermundigen bei Dritten (z.B. Krankenkasse, Ergänzungsleistungen) geltend gemacht werden können, ist in jedem Fall eine Verordnung durch Ihren Arzt nötig. Diese wird von unseren Fachpersonen eingeholt.

Wir stellen alle unsere Leistungen monatlich, per Post, elektronisch oder per eBill durch Medidata, in Rechnung.

Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.

Es gelten folgende Tarife gegenüber den Krankenkassen:

  • Abklärung und Beratung: CHF 76.90 /Std.
  • Behandlungspflege: CHF 63.00 /Std.
  • Grundpflege: CHF 52.60 /Std.

Die Kundinnen und Kunden der Spitex bezahlen im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag. Dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Kunden/Kundinnen der Spitex bezahlen die Patientenbeteiligung nur, wenn sie älter als 65 Jahre sind. Alle anderen Kunden/Kundinnen sind von der Patientenbeteiligung ausgenommen.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenkassen. Bitte klären Sie ab, ob Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder Ergänzungsleistungen beziehen. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten maximal 46 Franken pro Stunde und 5 Franken Wegpauschale (pro Tag) erstattet. Ihre AHV-Zweigstelle hilft Ihnen gerne bei der Anmeldung und Abwicklung.

Es gelten folgende Einheitstarife:

  • Tarif EL-Bezüger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen: CHF 46.00/Std. und CHF 5.00 Wegpauschale
  • Tarif regelmässige Hauswirtschaftsleistungen (gemäss Abklärung und ärztlicher Verordnung): CHF 58.00/Std.
  • Grundpauschale Reinigung (saubere Putzlappen): CHF 5.00 pro Monat
  • Tarif Grundreinigung/Spezialaufträge (nach Absprache mit Kunden/innen): CHF 61.00/Std.

Wenn Sie nach einem Unfall Unterstützung von uns im Haushalt benötigen, kommt im Normalfall Ihre Unfallversicherung für diese Kosten auf. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung.

Grundtaxe CHF 6.00 plus CHF 2.10 pro Kilometer. Jede Fahrtunterbrechung gilt als eine Fahrt. Bei einfachen Fahrten über 20 Km Länge wird die Retourfahrt ebenfalls berechnet. Die Fahrten werden monatlich in Rechnung gestellt.

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können einen Teil der Fahrkosten (z.B. für Fahrten zu Therapien oder in Tagestreffs) bei der AHV-Zweigstelle geltend machen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer AHV-Zweigstelle, welche Fahrkosten Ihnen allenfalls erstattet werden. Alle übrigen Fahrgäste bezahlen Ihre Fahrkosten selbst.

Unser Mahlzeitendienst erlaubt es Ihnen, regelmässig frisch zubereitete Mahlzeiten nach Hause geliefert zu erhalten. Die Tarife bewegen sich zwischen CHF 20.00 und 23.00 (inkl. Transportpauschale von CHF 7.00) und sind abhängig vom steuerbaren Einkommen. Die Gemeinde Ostermundigen leistet für einkommensschwache Bewohnerinnen und Bewohner einen Unterstützungsbeitrag pro Mahlzeit.

Die Kosten für die Abos betragen pro Monat:

  • stationäres Notrufsystem inkl. Notrufknopf: CHF 55.00
  • Notrufsystem Flex: CHF 64.00
  • Spitexbereitschaft (6-23 Uhr): CHF 25.00
  • Installationspauschale (einmalig): CHF 108.00

Der Notrufknopf ist auch als Armband-Uhr, Schmuck-Medaillon oder mit zusätzlichem Fallsensor, Rauchmelder oder Wassersensoren erhältlich. Diese verursachen Zusatzkosten (Beratung).

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Ostermundigen werden die Steuerdaten von der Spitex Ostermundigen eingefordert. Kundinnen und Kunden, welche einen anderen Wohnsitz haben oder neu in Ostermundigen wohnen resp. Wochenaufenthalter sind, müssen ihre Steuerdaten bei der entsprechenden Gemeinde selbst organisieren und der Spitex Ostermundigen zur Verfügung stellen. Andernfalls wird für den Mahlzeitendienst der höchste Tarif angewendet.