Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
In Notfällen, etwa nach einem Spitalaustritt, können wir kurzfristig innerhalb von 48 h Einsätze organisieren. Bei planbaren Ereignissen – zum Beispiel einer Operation – ist es jedoch empfehlenswert, sich so früh wie möglich zu melden. So bleibt genügend Zeit, um gemeinsam die passende Unterstützung vorzubereiten.
Die Bedarfsabklärung stellt sicher, dass die Pflegeleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, Art. 25a) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht werden. Unsere Fachpersonen erfassen dabei bei Ihnen zu Hause den individuellen Pflegebedarf. Dieser wird anschliessend durch eine ärztliche Verordnung bestätigt. Soweit es uns im Rahmen dieser Vorgaben möglich ist, stimmen wir unser Angebot bedarfsgerecht und, wo möglich, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden ab.
Wir kümmern uns um die Abrechnung und die ärztlichen Verordnungen im Rahmen der Grundversicherung. Falls mehr als 60 Stunden Pflege pro Quartal notwendig sind, stellen wir ein Gesuch an die Krankenversicherung. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen muss die Kundin oder der Kunde selbst mit der Zusatzversicherung klären, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Unsere Leistungen werden monatlich abgerechnet. Pflegeleistungen gemäss KVG/KLV werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet – Sie erhalten lediglich eine Kopie. Nicht von der Grundversicherung gedeckte Leistungen (z. B. Hauswirtschaft, Fahrdienst, Materialkosten, Patientenbeteiligung) stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Ob eine Zusatzversicherung diese Kosten rückerstattet, ist jeweils mit der Versicherung individuell abzuklären.
Wenn die Grund- oder Zusatzversicherung nicht alle Kosten übernimmt, können unter Umständen Ergänzungsleistungen (gemäss ELG, SR 831.30) oder eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV beantragt werden. Auch Beratungsstellen wie Pro Senectute oder die Sozialdienste der Wohngemeinde stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Unsere Mitarbeitenden verfügen über fundierte Ausbildungen in verschiedenen Pflegebereichen sowie der Psychiatrie und bilden sich laufend weiter. Spezialisierungen wie Wundpflege, Schmerzmanagement, Demenz oder Palliative Care sind bei uns vertreten. Wir sind alle an die berufliche Schweigepflicht gebunden (Gesundheitsgesetz, Kantonsebene) und halten unsere Berufsethik hoch. Wir leben eine offene Kommunikation und sind für Anregungen und konstruktive Kritik offen.
Wir beraten Sie zur Sturzprophylaxe und unterstützen bei der Auswahl von Hilfsmitteln oder Notrufsystemen, die wir auch anbieten, damit Sie möglichst sicher in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Wir fördern Ihre Selbstständigkeit durch Beratung zu gesunder Ernährung, Bewegung und einem sicheren Wohnumfeld. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken wie Stürze oder Überlastung frühzeitig zu minimieren und die vorhandenen Ressourcen zu fördern und unterstützen.
Ja, wir bieten Palliative Care an. Dabei unterstützen wir Betroffene und ihre Angehörigen, um ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
Wir können Ihnen Entlastung bieten, indem wir Pflegeaufgaben zeitweise übernehmen. So bleibt Raum für Erholung und Entlastung im Alltag. Darüber hinaus beraten wir pflegende Angehörige auch zu Kursangeboten und Unterstützungsleistungen.
Wenn Sie einen Ausweis des SRK als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer oder höher haben, ist es möglich, sich bei der Spitex Ostermundigen als pflegende Angehörige direkt anstellen zu lassen – mit Arbeitsvertrag, Versicherungen und Sozialleistungen.
Ja, unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Arbeiten, wenn Krankheit, Unfall oder eine Behinderung dies erforderlich machen. Ziel ist es, Ihnen den Alltag im gewohnten Umfeld zu erleichtern. Wir helfen Ihnen auch bei Grundreinigungen wie z.B. die Fensterreinigung. Unser Hauswirtschaftsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir sind ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Fachfrauen/-männer Gesundheit (FaGe), auch FaGe-E (Erwachsenenbildung), Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) sowie Studierende der höheren Fachschule (HF). Die Rekrutierung erfolgt jeweils im Jahresrhythmus. Nähere Angaben finden Sie hier.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der öffentlichen Hand, Abgeltungen gemäss Leistungsverträgen mit den Kantonen sowie durch Krankenkassenvergütungen und z.T. Eigenleistungen der Kundinnen und Kunden.

